Renovierung und Steuervorteil in Italien

Im Dezember 2025 hat die italienische Regierung das italienische Haushaltsgesetz (Legge di Bilancio) für 2026 genehmigt. Viele steuerliche Erleichterungen für Immobilien, die 2025 gültig waren, wurden für 2026 bestätigt, einige von diesen enthalten nun Änderungen. Wenn Sie in Italien Steuern zahlen, ist dies der richtige Zeitpunkt, um mit den Renovierungsarbeiten an Ihrer Wohnung zu beginnen, die Sie bisher aufgeschoben hatten. Die meisten dieser Steuergutschriften können über die Dauer der nächsten 10 Jahre in Anspruch genommen werden, und wenn Sie ihr Haus verkaufen, kann der Steuersaldo (für einige Arten von steuerlichen Erleichterungen) auf den neuen Besitzer übertragen werden. Werfen wir einen Blick auf die verschiedenen steuerlichen Erleichterungen für Immobilien. 


Bonus Casa (Bonus für Renovierungen)
Bonus ristrutturazione (Renovation bonus)
Alle Steuerzahler, die der Einkommenssteuer (IRPEF) unterliegen oder dauerhaft in Italien wohnen, haben Anspruch auf einen Bonus für die im Jahr 2026 angefallenen Renovierungskosten. Das Recht auf diese Steuergutschrift hat nicht nur der Eigentümer. Auch Familienmitglieder, die mit dem Eigentümer zusammenleben, können diese Steuergutschrift in Anspruch nehmen, wenn sie über die Rechnungen und Überweisungen im Zusammenhang mit den Renovierungsarbeiten verfügen.
Wer eine Wohnung renoviert, kann einen Steuer-Abzug von 50% bei einer maximalen Ausgabengrenze von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit in Anspruch nehmen. Der Abzug ist in 10 jährliche Raten eines gleichen Betrags aufgeteilt. Die erste Rate kann in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Ausgaben angefallen sind.
Für Nichtansässige, die sogenannten Zweitwohnungen, beträgt der Steuerabzugssatz im Jahr 2026 36 % und ab 2027 30 %.

Ecobonus (Ökobonus)
Ecobonus
Der Ökobonus ist eine Gutschrift auf die Einkommenssteuer (IRPEF) für Ausgaben, die im 2026 für die Energieeffizienz ihres Hauses anfallen. Der Abzug des Ecobonus gilt sowohl für Einwohner als für Besitzer einer Ferienwohnung. Die erworbene Steuergutschrift wird über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt. Für jede Art von Eingriff gibt es einen maximalen Abzug, der zwischen 30.000 und 100.000 Euro variiert. Je nach Art des Eingriffs hat man Anspruch auf einen unterschiedlichen Ökobonus-Prozentsatz. Wenn Sie ihr Haus verkaufen, muss die verbleibende Steuergutschrift auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
Die folgenden Maßnahmen berechtigen Sie für eine Gutschrift der Steuer von 50%: Türen und Fenster, Sonnenschutz, Biomassekessel, Kondensationsheizkessel der Klasse A, Erneuerung des kompletten Energiesystems des Gebäudes, ein fortschrittliches thermisches Anpassungssystem, Heizgeräte mit Heißluft und Kondensationstechnologie, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Heizkessel, Gebäudehüllendämmung, Solar-thermie-Kollektoren, eigenständiges Stromversorgungsystem, Mikro-KWK.
Auch der Öko-Bonus wird im Jahr 2027 auf 36 % reduziert. Für Zweitwohnungen wird der Prozentsatz im Jahr 2026 auf 36 % und im Jahr 2027 auf 30 % reduziert.

Sismabonus (Erdbebenbonus)
Sismabonus (Seismic Bonus)
Der Erdbebenbonus ist eine Gutschrift auf die Einkommenssteuer für Aufwendungen für seismische Sicherheitsmaßnahmen an Gebäuden, die sich in Risikogebieten (Zone 1 und 2) und seit 2019 auch in Zone 3 befinden. Der Abzug des Sismabonus gilt für Kosten, die man gemacht hat ab dem 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2027. Für die Jahre 2026 und 2027 wurde der Steuerabzug hierfür auf 36 % der Kosten reduziert, wenn die durchgeführten Maßnahmen zu einer Reduzierung einer Erdbeben-Bemessungskategorie führen. Für Zweitwohnungen beträgt der Abzugssatz 30 %. Der Sismabonus hat eine maximale Ausgabengrenze von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit und muss in fünf jährliche Raten gleicher Höhe aufgeteilt werden. Die erste Rate kann in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Ausgaben angefallen sind.*

Bonus Mobili (Bonus für Möbel)
Bonus mobili 2026 in Italien
Der Bonus für Möbel  besteht aus einer Steuer-Ermäßigung von 50% auf maximal 5.000 Euro für den Kauf von Möbeln im Jahr 2026. Der Bonus ist in 10 gleiche Raten aufgeteilt. Die erste Rate kann in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Ausgaben angefallen sind. Die Steuergutschrift gilt für den Kauf von Möbeln für Ihre Wohnung, die renoviert wird.

Bonus für hocheffiziente Haushaltsgeräte
Dieser Bonus für Endverbraucher beim Kauf hocheffizienter Haushaltsgeräte wurde bestätigt fü 2026. Ziel ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, der Beschäftigung und der Energieeffizienz in Privathaushalten. Der Zuschuss beträgt 30% des Kaufpreises des Geräts, maximal jedoch 100€ pro Kauf. Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen (ISEE) unter 25.000€ erhalten einen Zuschuss von 200€.

Bonus Architektonische Hindernissen
Dieser Bonus wurde 2024 eingeführt und betrug 75 % für die Beseitigung architektonischer Barrieren. Er wurde 2026 abgeschafft.

Für die meisten Steuergutschriften gelten maximale Ausgabenlimits und alle Rechnungen müssen per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
Es wird empfohlen, dass Sie die Geschäftsbedingungen der einzelnen Bonusse sorgfältig lesen, bevor Sie einen Bau-Unternehmer mit der Ausführung der Renovierungsarbeiten an Ihrem Haus beauftragen.