Grundsteuern

IMU, TARI, TASI, IUC ... Alle italienischen Abkürzungen für die Besteuerung des Eigentums. Erfahren Sie mehr über die Grundsteuer in Italien.


Hausbesitzer in Italien zahlen Grundsteuern an die Gemeinde. Die Steuerkomponenten zusammen heißen IUC, Imposta Unica Comunale. Bis 2014 mussten Immobilienbesitzer nur IMU (Imposta Municipale Unica) und Abfallentsorgungssteuer (TARI oder Tassa sui Rifiuti) zahlen. Im Jahr 2014 wurde eine dritte Steuer hinzugefügt, TASI oder Tassa sui Servizi Indivisibili. Im Vergleich zur IMU war TASI nur ein kleiner Betrag und in einigen Gemeinden Null. Im Jahr 2020 wurde der TASI-Betrag der IMU hinzugefügt, und TASI, die früher ein separates Steuerkennzeichen hatte, wurde abgeschafft.

Grundlagen für die Berechnung
Die Berechnungsgrundlage für IMU ist der Katastralertrag Ihrer Immobilie. Es gibt mehrere Katasterkategorien von Eigentum. Privateigentümer müssen sich meist mit den Gebäudekategorien A (Häuser) und C (Zubehör) sowie mit Grundstücken befassen. Genauer gesagt kann Ihre Immobilie als A/1, A/2, und weiter bis A/9 klassifiziert werden. Der Katastralertrag eines Hauses wird durch die Gebäudekategorie + die Anzahl der Räume (vani) bestimmt. Diese Informationen finden Sie auf dem Katasterzertifikat (visura catastale). Das gebräuchlichste Zubehör sind Garagen (oder Carports, oder private Parkplätze), die als C/6 registriert sind, und Lagerräume, die als C/2 bekannt sind. Für diese Kategorien ist die Grundlage für die Berechnung des Katastralertrags die gesamte (Brutto-) Grundfläche, die auch im Katasterzertifikat angegeben ist. Wenn Sie dauerhaft in Italien wohnen, haben Sie das Recht, eine Ihrer Immobilien als Ihren Erstwohnsitz (prima casa) zusammen mit einem Zubehör der Kategorie C/2 und einem der Kategorie C/6 anzugeben. Solches Eigentum ist derzeit von IMU ausgenommen. Ihre anderen Immobilien, oder, wenn Sie nicht dauerhaft in Italien wohnen, alle Ihre Immobilien, gelten als nicht bewohnt (im Allgemeinen als “seconda casa” bezeichnet) und unterliegen IMU. Immobilien der Kategorien A/1, A/8 und A/9 sind in der Regel nicht ausgenommen, auch wenn Sie dauerhaft in Italien wohnen.

Jede Gemeinde bestimmt jedes Jahr den Steuerprozentsatz (aliquota) für die verschiedenen Kategorien von Gebäuden und das Land auf ihrem Territorium. Für die Kategorien von Gebäuden beträgt der IMU-Prozentsatz 0,86% bis höchstens 1,06% (häufig ausgedrückt als 8,6 ‰ - 10,6 ‰) des neu berechneten Katasterwerts. Da 2020 ein Übergangsjahr ist, kann der maximale Prozentsatz im Jahr 2020 in einigen Gemeinden noch 11,4 ‰ betragen.

Berechnung der Grundsteuer (IMU)
Mit dem Katastralertrag Ihrer Immobilie können Sie den jährlichen Steuerbetrag berechnen, den Sie online zahlen müssen. Wenn Sie möchten, können Sie es auch manuell nachrechnen, um es zu überprüfen. 
Schritt 1: Berechnen Sie den zu versteuernden Wert Ihrer Immobilien, a) für Häuser und Zubehör: Katastralertrag + 5%, multipliziert mit 160 b) für ein Grundstück: Grundertrag (R/D oder reddito dominicale) + 25%, multipliziert mit 135.
Schritt 2: Finden Sie den tatsächlichen Steuerprozentsatz auf der Website Ihrer Gemeinde. Auf Italienisch heißt es aliquota IMU (und aliquota TASI). 
Schritt 3: Multiplizieren Sie den zu versteuernden Wert mit den Steuerprozentsätzen. Das Ergebnis ist Ihr jährlicher IMU- und TASI-Wert. 

Beispiel für die Rechnung: 
Diese Tabelle zeigt die Daten, wie Sie sie auf einem Katasterzertifikat einer Wohnung (Kategorie A/2), einer Garage (C/6) und eines Kellers (C/2) finden.

Italian Cadastre certificate

Die IMU der Immobilie wird in der Tabelle wie folgt berechnet (für nicht Ansässige): 
Katastralertrag 87,49 + 387,34 + 40,90 = 515,73 Euro
Berechnung des zu versteuernden Wertes 515,73 + 5% = 541,52 x 160 = 86,642,64 Euro. 

Die nachstehende Tabelle zeigt die von einer zufällig ausgewählten Gemeinde ermittelten IMU-Steuerprozentsätze, wo der Prozentsatz für Wohnungen von Nichtansässigen (üblicherweise als seconda casa bezeichnet) 10,6‰ (1,06%) beträgt.

IMU-Steuerprozentsätze
IMU-Steuerprozentsätze

Berechnung des jährlichen IMU-Betrags: 86,642,64 x 1,06% = 918,42 Euro.

Zahlung der Grundsteuer 
Die Grundsteuer ist zweimal pro Jahr fällig. Sie zahlen am 16. Juni 50% und am 16. Dezember 50%. Bitte beachten Sie, dass jeder Eigentümer der Immobilie den Steuerbetrag für den Prozentsatz zahlen muss, den er besitzt. Wenn Sie und Ihr Partner jeweils 50% Miteigentümer sind, müssen Sie beide 50% des jährlichen IMU-Werts zahlen, 25% am 16. Juni und 25% am 16. Dezember. In den meisten Städten erhalten Sie keine Rechnung für Ihre Grundsteuer. Sie müssen daran denken, diese pünktlich zu bezahlen. 
F24 Tax payment form
F24-Zahlungsformular
Die Zahlung von Steuern, und auch der Grundsteuer, erfolgt mit einem sogenannten F24-Zahlungsformular. Um ein solches Formular auszufüllen (auf Papier oder in Ihrem Online-Banking-System), benötigen Sie den Katastercode Ihrer Gemeinde (1 Buchstabe und 3 Ziffern), der auf dem Katasterzertifikat (visura catastale) zu finden ist, und die Steuercodes (im italienischen codice tributo), die auf der Website der Gemeinde zu finden sind. Ein Beispiel ist 3918, das Steuerkennzeichen, mit dem die IMU für Ihre Zweitwohnung bezahlt wird.
 
Wenn Sie in Italien Ihre Steuern nicht rechtzeitig zahlen, müssen Sie den Betrag Ihrer Geldbuße berechnen und diesen Betrag in Ihre Steuerzahlung einbeziehen. Dies nennt man ravvedimento operoso. Für Grundsteuerzwecke kann die Höhe der Geldbuße online auf der Website https://www.amministrazionicomunali.it/.

Hier können Sie mehr über ⇨ Steuer für Abfallentsorgung in Italien ⇦ lesen.