Bitte beachten Sie außerdem, dass für Privatimmobilien, die zur touristischen Vermietung und Kurzzeitvermietung zur Verfügung stehen, auch neue und spezifische rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der CIN gelten. Die Liegenschaften müssen den folgenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- die Unterkunft muss mit funktionsfähigen Geräten zur Erkennung von brennbaren Gasen und Kohlenmonoxid ausgestattet sein;
- die Unterkunft muss mit tragbaren Feuerlöschern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestattet sein (Mindestkapazität nicht weniger als 6 kg/Liter), die an zugänglichen und sichtbaren Stellen angebracht sind, insbesondere in der Nähe der Eingänge und in der Nähe der Orte mit der größten Gefahr. In jedem Fall muss ein Feuerlöscher pro angefangene 200 Quadratmeter Grundfläche und mindestens ein Feuerlöscher pro Stockwerk vorhanden sein. Darüber hinaus müssen Feuerlöscher alle 6 Monate überprüft werden.
Dies ist die Webseite der BDSR https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/ und Sie können über diese Webseite deine CIN anfordern.