Renovierung und Steuervorteil

Im Dezember 2019 hat die italienische Regierung das italienische Haushaltsgesetz (legge di bilancio) für 2020 verabschiedet. Viele steuerliche Erleichterungen für Immobilien, die 2019 gültig waren, wurden für 2020 erneut bestätigt, einige von diesen enthalten nun Änderungen. Zudem gibt es einige interessante Neuheiten. Wenn Sie ihre Steuern in Italien zahlen, ist jetzt die Zeit gekommen, Verbesserungen oder Renovierungen an ihrem Haus vorzunehmen, die Sie bis jetzt verschoben haben. Die meisten dieser Steuergutschriften können über die Dauer der nächsten 10 Jahre in Anspruch genommen werden, und wenn Sie ihr Haus verkaufen, kann der Steuersaldo (für einige Arten von steuerlichen Erleichterungen) auf den neuen Besitzer übertragen werden. Werfen wir einen Blick auf die verschiedenen steuerlichen Erleichterungen für Immobilien. 


Bonus ristrutturazione (Bonus für Renovierungen)
Bonus ristrutturazione (Renovation bonus)
Alle Steuerzahler, die der Einkommenssteuer (IRPEF) unterliegen oder dauerhaft in Italien wohnen, haben Anspruch auf den Bonus für Renovierungen für die im Jahr 2020 angefallenen Renovierungskosten. Das Recht auf diese Steuergutschrift hat nicht nur der Eigentümer. Auch Familienmitglieder, die mit dem Eigentümer leben, können diese Steuergutschrift in Anspruch nehmen, wenn sie über die Rechnungen und Überweisungen im Zusammenhang mit den Renovierungsarbeiten verfügen.
Wer eine Immobilie renoviert, kann einen IRPEF-Abzug von 50% bei einer maximalen Ausgabengrenze von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit in Anspruch nehmen. Der Abzug ist in 10 jährliche Raten des gleichen Betrags aufgeteilt. Die erste Rate kann in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Ausgaben angefallen sind.

Ecobonus (Ökobonus)
EcobonusDer Ökobonus ist eine Gutschrift auf die Einkommensteuer (IRPEF) für Ausgaben, die 2020 für die Energieeffizienz ihres Hauses anfallen. Der Abzug des Ökobonus gilt sowohl für dauerhaft Ortsansässige als für nicht dauerhaft Ortsansässige. Die Gutschrift der Steuer erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren mit eine maximalen Ausgabengrenze von 100.000 Euro. Ja nach Art der Investition haben Sie Anspruch auf einen unterschiedlichen Prozentsatz des Steuerabzuges durch den Ökobonus. Wenn Sie ihr Haus verkaufen, muss die verbleibende Gutschrift der Steuer auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
Die folgenden Maßnahmen berechtigen Sie für eine Gutschrift der Steuer von 50%: Türen und Fenster, Sonnenschutz, Biomassekessel, Kondensationsheizkessel der Klasse A.
Für folgende Maßnahmen erhalten Sie 65% Steuer-Gutschrift: Erneuerung des kompletten Energiesystems des Gebäudes, ein fortschrittliches thermisches Anpassungssystem, Heizgeräte mit Heißluft und Kondensationstechnologie, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Heizkessel, Gebäudehüllendämmung, Solar-thermie-Kollektoren, eigenständiges Stromversorgungsystem, Mikro-KWK.

Sismabonus (Erdbebenbonus)
Sismabonus (Seismic Bonus)
Der Erdbebenbonus ist eine Gutschrift auf die Einkommenssteuer für Aufwendungen für seismische Sicherheitsmaßnahmen an Gebäuden, die sich in Risikogebieten (Zone 1 und 2) und seit 2019 auch in Zone 3 befinden. Der Abzug des Erdbebenbonus gilt für Kosten ab dem 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021. Sie haben Anspruch auf einen Steuerabzug von 70% der Kosten wenn die durchgeführten Maßnahmen zu einer Reduzierung einer Erdbeben-Bemessungskategorie führen. Wenn die Maßnahmen zu einer Reduzierung von zwei der Bemessungskategorien führen, wird der Abzug auf 80% erhöht.
Der Sismabonus hat eine maximale Ausgabengrenze von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit und muss in fünf jährliche Raten gleicher Höhe aufgeteilt werden. Die erste Rate kann in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Ausgaben angefallen sind. Die Ermäßigung auf die Steuer betrifft Gebäude in den Zonen 1 und 2, solche mit hoher Erdbebengefährdung, aber seit 2019 auch solche in Zone 3.

Bonus Mobili e Elettrodomestici (Bonus für Möbel und Haushaltsgeräte)
furniture and home appliances bonus
Der Bonus für Möbel und Haushaltsgeräte besteht aus einer Steuer-Ermäßigung von 50% auf maximal 10.000 Euro für den Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten der Klasse A+ (Klasse A für Ofen) im Jahr 2019. Der Bonus ist in 10 gleiche Raten aufgeteilt. Die erste Rate kann in dem Jahr abgezogen werden, in dem die Ausgaben angefallen sind.
Nur Steuerzahler, die nach dem 1. Januar 2018 mit der Renovierung ihres Eigentums begonnen haben, haben Anspruch auf die Ermäßigung, die für den Kauf von Möbeln und Geräten für das renovierende Haus gilt. Ihre Einkäufe müssen per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
Sie können den Bonus für Möbel und Haushaltsgeräte mit Energieklasse A+ wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Kochfelder nutzen. Fernseher sind ausgeschlossen. 

Bonus Verde (Grüner Bonus)
Bonus Verde (Green bonus)
Der Grüne Bonus wurde 2018 eingeführt und für 2020 erneut bestätigt. Mit diesem Bonus können Sie 36% der Kosten abziehen, die für die Pflege, Renovierung und Bewässerung privater Grünflächen im Jahr 2020 anfallen. Hier die einzelnen Maßnahmen, die Sie durchführen können, um die Vorteile des Grünen Bonus zu nutzen: Anlage von privaten Grünflächen bei bestehenden Gebäuden, Zäune, Bewässerungssysteme und Bau von Brunnen, Gründächern und hängenden Gärten.
Die Gutschrift der Steuer erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren mit einer maximalen Ausgabengrenze von 5.000 Euro pro Immobilie (maximale Ermäßigung der Steuer von 1.800 Euro). Dieses Recht auf Steuergutschrift ist nicht nur auf die Eigentümer beschränkt, sondern auch auf Familienmitglieder, die mit dem Eigentümer zusammenleben. Sie können sich für diese Steuergutschrift entscheiden, wenn Sie im Besitz der Rechnungen und Überweisungen im Zusammenhang mit den Ausgaben sind.

Bonus Facciate (Fassadenbonus)
Dies ist der absolute Neuling auf der Liste. Der Steuervorteil besteht aus mindestens 90% der Kosten für Arbeiten an den Fassaden von Gebäuden in historischen Zentren oder dicht bebauten Gebieten, den sogenannten Zonen A und B. Wie die meisten anderen Steuervorteile gilt auch dieser Bonus verteilt über 10 Jahre in Form von Steuergutschrift. Der Bonus gilt für Rechnungen, die im Jahr 2020 erstellt wurden. Dies bedeutet, dass auch Arbeiten förderfähig sind, die im Jahr 2019 begonnen, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Der Bonus gilt nur für Fassadenarbeiten. Arbeiten an Fenstern, Dachrinnen, Fallrohren oder elektrischen Kabeln sind ausgeschlossen. 

Neu ist auch, dass alle oben genannten Vorteile bei Antragstellern mit einem Einkommen von mehr als 120.000 Euro pro Jahr stufenweise abnehmen, und dass die Rechnungen per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlt werden müssen.